DACH 20. Mai 2026

Beschlagnahmeverbot für die elektronische Patientenakte soll kommen

KI-Zusammenfassung heise.de

Die elektronische Patientenakte (ePA) soll künftig ausdrücklich unter den Beschlagnahmeschutz der Strafprozessordnung fallen. Das Justizministerium reagiert damit auf Kritik und will die Daten so besser vor dem Zugriff durch Ermittlungsbehörden schützen.