BfDI: Neue Sicherheitsbefugnisse „nicht zulässig“

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider kritisiert zum Abschied aus dem Amt die aktuelle Sicherheitsgesetzgebung scharf. Aus ihrer Sicht sind neue Sicherheitsbefugnisse nicht zulässig und stehen im Widerspruch zu den Datenschutzanforderungen.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider kritisiert zum Abschied aus dem Amt die aktuelle Sicherheitsgesetzgebung scharf. Aus ihrer Sicht sind neue Sicherheitsbefugnisse nicht zulässig und stehen im Widerspruch zu den Datenschutzanforderungen.

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