Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider kritisiert zum Abschied aus dem Amt die aktuelle Sicherheitsgesetzgebung scharf. Aus ihrer Sicht sind neue Sicherheitsbefugnisse nicht zulässig und stehen im Widerspruch zu den Datenschutzanforderungen.
BfDI: Neue Sicherheitsbefugnisse „nicht zulässig“
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider kritisiert zum Abschied aus dem Amt die aktuelle Sicherheitsgesetzgebung scharf. Aus ihrer Sicht sind neue Sicherheitsbefugnisse nicht zulässig und stehen im Widerspruch zu den Datenschutzanforderungen.