DACH 19. Mai 2026

Firma haftet für ihren Chatbot: Unlauterer Wettbewerb

KI-Zusammenfassung heise.de

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass ein Anbieter von Schönheitsbehandlungen für falsche Aussagen seines Chatbots haftet. Damit wurde klargestellt, dass unzutreffende KI-Antworten im geschäftlichen Kontext als unlauterer Wettbewerb gewertet werden können.