DACH 14. Mai 2026

Firma haftet für ihren Chatbot: Unlauterer Wettbewerb

KI-Zusammenfassung heise.de

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Anbieter von Schönheitsbehandlungen für Falschauskünfte ihres Chatbots haftbar gemacht werden können. Im konkreten Fall ging es um irreführende Aussagen des Systems, die als unlauterer Wettbewerb gewertet wurden.