Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Anbieter von Schönheitsbehandlungen für falsche Aussagen ihres Chatbots haften. Damit werden KI-Halluzinationen im geschäftlichen Kontext rechtlich dem Unternehmen zugerechnet.
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Anbieter von Schönheitsbehandlungen für falsche Aussagen ihres Chatbots haften. Damit werden KI-Halluzinationen im geschäftlichen Kontext rechtlich dem Unternehmen zugerechnet.