DACH 14. Mai 2026

Firma haftet für ihren Chatbot: Unlauterer Wettbewerb

KI-Zusammenfassung heise.de

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Anbieter von Schönheitsbehandlungen für falsche Aussagen ihres Chatbots haften. Damit werden KI-Halluzinationen im geschäftlichen Kontext rechtlich dem Unternehmen zugerechnet.