DACH 15. Mai 2026

Firma haftet für ihren Chatbot: Unlauterer Wettbewerb

KI-Zusammenfassung heise.de

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Anbieter von Schönheitsbehandlungen für Falschauskünfte ihres Chatbots haften. Damit wird klar, dass Unternehmen auch für Halluzinationen ihrer KI im wettbewerbsrechtlichen Kontext verantwortlich bleiben.