DACH 16. Mai 2026

Firma haftet für ihren Chatbot: Unlauterer Wettbewerb

KI-Zusammenfassung heise.de

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Anbieter von Schönheitsbehandlungen auch für falsche Angaben ihres Chatbots haften. Damit werden KI-Fehler des Systems dem Unternehmen zugerechnet, wenn dadurch unlauterer Wettbewerb entsteht.