Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Anbieter von Schönheitsbehandlungen auch für falsche Angaben ihres Chatbots haften. Damit werden KI-Fehler des Systems dem Unternehmen zugerechnet, wenn dadurch unlauterer Wettbewerb entsteht.
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Anbieter von Schönheitsbehandlungen auch für falsche Angaben ihres Chatbots haften. Damit werden KI-Fehler des Systems dem Unternehmen zugerechnet, wenn dadurch unlauterer Wettbewerb entsteht.