DACH 17. Mai 2026

Firma haftet für ihren Chatbot: Unlauterer Wettbewerb

KI-Zusammenfassung heise.de

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass ein Anbieter für Schönheitsbehandlungen für falsche Aussagen seines Chatbots haftet. Damit wurde klargestellt, dass KI-gestützte Fehlinformationen im geschäftlichen Kontext als unlauterer Wettbewerb gewertet werden können.