Ein Gericht hat entschieden, dass die Videoüberwachung und Ausweiskontrollen in Berliner Schwimmbädern zulässig sind. Damit scheiterte die Berliner Datenschutzbeauftragte mit ihrem Versuch, diese Maßnahmen verbieten zu lassen.
Ein Gericht hat entschieden, dass die Videoüberwachung und Ausweiskontrollen in Berliner Schwimmbädern zulässig sind. Damit scheiterte die Berliner Datenschutzbeauftragte mit ihrem Versuch, diese Maßnahmen verbieten zu lassen.