Ein Amtsgericht hat einen Haftbefehl abgelehnt, weil ein KI-gestützter Gesichtserkennungs-Treffer für die Richter nur ein vager Hinweis war. Das Urteil stärkt die Rechte von Beschuldigten und setzt Grenzen für den Einsatz undurchsichtiger IT-Ermittlungswerkzeuge durch Behörden.