Ein Amtsgericht hat einen Haftbefehl abgelehnt, weil ein KI-basierter Gesichtsvergleich nur als vager Hinweis und nicht als belastbarer Beweis gilt. Das Urteil stärkt die Rechte von Beschuldigten und setzt Grenzen für den Einsatz undurchsichtiger IT-Ermittlungswerkzeuge bei der Strafverfolgung.