Arne Schönbohm hat im Rechtsstreit um eine Sendung von Jan Böhmermann gegen das ZDF auch in zweiter Instanz Recht bekommen. Das Gericht sah offenbar weitere Ansprüche Schönbohms bestätigt, rügte ihn aber zugleich in zwei Punkten.
Arne Schönbohm hat im Rechtsstreit um eine Sendung von Jan Böhmermann gegen das ZDF auch in zweiter Instanz Recht bekommen. Das Gericht sah offenbar weitere Ansprüche Schönbohms bestätigt, rügte ihn aber zugleich in zwei Punkten.