Das OLG Düsseldorf zieht enge Grenzen für den urheberrechtlichen Schutz von KI-generierter Kunst: Reines Prompting reicht demnach meist nicht für einen vollen Schutzanspruch. Gleichzeitig wird das motivische Nachbauen von Fotografien mit Software eher erleichtert, weil bloße Ideen und Stilvorlagen rechtlich weniger stark geschützt sind.