Das Oberlandesgericht Düsseldorf zieht enge Grenzen für den Urheberrechtsschutz von KI-generierter Kunst, wenn die nötige persönliche geistige Schöpfung fehlt. Gleichzeitig erleichtert das Urteil das motivische Nachbauen von Fotografien per Software, weil bloßes Kopieren bestimmter Bildmotive nicht automatisch verboten ist.