Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass das Auswärtige Amt digitale Dienstnachrichten von Annalena Baerbock offenlegen muss. SMS gelten demnach als amtliche Informationen und fallen unter Transparenzpflichten.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass das Auswärtige Amt digitale Dienstnachrichten von Annalena Baerbock offenlegen muss. SMS gelten demnach als amtliche Informationen und fallen unter Transparenzpflichten.