Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass ein Klinikbetreiber für Falschaussagen eines KI-Chatbots haftet. Damit trägt das Unternehmen die Verantwortung für sogenannte Halluzinationen des Systems.
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass ein Klinikbetreiber für Falschaussagen eines KI-Chatbots haftet. Damit trägt das Unternehmen die Verantwortung für sogenannte Halluzinationen des Systems.