Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass ein Klinikbetreiber für Falschaussagen eines KI-Chatbots haftet. Damit macht das Gericht klar: Auch Halluzinationen eines eingesetzten Chatbots bleiben rechtlich dem Unternehmen zuzurechnen.
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass ein Klinikbetreiber für Falschaussagen eines KI-Chatbots haftet. Damit macht das Gericht klar: Auch Halluzinationen eines eingesetzten Chatbots bleiben rechtlich dem Unternehmen zuzurechnen.