Ab dem 18. Mai soll das Portal zur Beantragung der staatlichen Förderung für Elektroautos starten. Die Förderung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 und kann von Käuferinnen und Käufern entsprechend nachträglich beantragt werden.
Ab dem 18. Mai soll das Portal zur Beantragung der staatlichen Förderung für Elektroautos starten. Die Förderung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 und kann von Käuferinnen und Käufern entsprechend nachträglich beantragt werden.