Das Portal zur Beantragung der staatlichen Elektroauto-Förderung soll am 18. Mai starten. Die Förderung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2026, sodass Käufer ihre Ansprüche auch für bereits getätigte Käufe geltend machen können.
Das Portal zur Beantragung der staatlichen Elektroauto-Förderung soll am 18. Mai starten. Die Förderung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2026, sodass Käufer ihre Ansprüche auch für bereits getätigte Käufe geltend machen können.