Der Beitrag beschreibt, dass KI zwar hilfreich sein kann, um sich einen Überblick zu verschaffen, aber bei prägnanten und sachlichen Anträgen an Sozialgerichte an Grenzen stößt. Die Geschäftsstelle des Sozialgerichts wird als verlässlichere Unterstützung gesehen, zumal im ersten Rechtszug kein Anwaltszwang besteht.